Gewährleistung und Mängelrüge
Die Abnahme der Reinigungsleistung ist vom Auftraggeber als fehlerfrei anerkannt, sofern dieser nicht innerhalb eines Arbeitstages schriftlich beanstandet. Die Waschbär St. Moritz GmbH verpflichtet sich, begründete Beanstandungen, für welche sie einzustehen hat, umgehend sachgemäss zu beheben.
Eine Haftung für Beseitigung von Mängeln bzw. Übernahme von Folgekosten, die nach dem Zeitraum gemeldet werden, oder wenn der Waschbär St. Moritz GmbH keine Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt wurde, sind ausgeschlossen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Waschbär St. Moritz GmbH nicht befolgt (z. B. bei eingeölten Boden) oder vom Auftraggeber persönlich nachgereinigt, so entfällt jede Gewährleistung. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.